DGUV V3
Professionelle DGUV-V3-Prüfungen für Unternehmen und Gewerbebetriebe. Normgerecht, dokumentiert und zuverlässig.
Mehr erfahren🔦 HR-Elektro Meisterbetrieb
Normgerechte Planung, Installation und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für Flucht- und Rettungswege in der Pfalz.
Unverbindliche Anfrage · Angebot nach Bestandsaufnahme vor Ort
Im Notfall entscheiden Sekunden. Eine zuverlässige Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Fluchtwege auch bei Stromausfall klar erkennbar sind und Menschen das Gebäude sicher verlassen können. HR-Elektro & Montagebau GmbH plant, installiert, modernisiert, prüft und wartet Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach den geltenden Normen – insbesondere DIN EN 1838, DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und ASR A2.3. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schaffen echte Sicherheit.
Bedarfsermittlung, Lichtberechnung und normgerechte Planung der Sicherheitsbeleuchtung für Ihre Fluchtwege und Sicherheitsbereiche.
Fachgerechte Installation von Notleuchten, Fluchtwegschildern und zentralen Batterieanlagen oder Einzelbatterie-Systemen.
Austausch älterer Sicherheitsbeleuchtungssysteme gegen moderne, energieeffiziente LED-Technik mit langer Lebensdauer.
Funktionsprüfung, Kapazitätsprüfung der Batterien und vollständige Dokumentation – normgerecht und fristgerecht.
Vollständige Prüfprotokolle nach DIN EN 62034 und DALI-Systemen für Ihre Betriebsdokumentation.
Beratung und Umsetzung beider Systemansätze – je nach Gebäudegröße, Anforderungen und Budget.
Wir besichtigen Ihr Gebäude, analysieren Fluchtwege und Sicherheitsbereiche und ermitteln den genauen Bedarf.
Erstellung eines Beleuchtungsplans mit Lichtberechnung auf Basis der geltenden Normen.
Fachgerechte Montage aller Komponenten und Integration in die bestehende Elektroanlage.
Abnahmemessung, Funktionsprüfung und vollständige Übergabedokumentation.
Häufige Fragen
Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Gebäuden vorgeschrieben: in Arbeitsstätten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV und ASR A2.3 dies ergibt, sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Schulen, Hotels, Kinos, Einkaufszentren, Versammlungsstätten sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und den einschlägigen Normen.
Nach DIN EN 50172 (VDE 0108-100) ist eine wöchentliche Kurzprüfung (meist automatisch), eine monatliche Funktionsprüfung und eine jährliche Kapazitätsprüfung der Batterien vorgeschrieben. Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. HR-Elektro übernimmt auf Wunsch die regelmäßigen Wartungs- und Prüftermine für Sie.
Bei zentralen Systemen versorgt eine zentrale Batterieanlage alle Notleuchten im Gebäude. Bei dezentralen Systemen hat jede Leuchte eine eigene Batterie. Zentrale Systeme sind wartungsfreundlicher und bieten mehr Übersicht, erfordern aber einen höheren Investitionsaufwand. Dezentrale Systeme sind bei kleineren Gebäuden oft kosteneffektiver. Wir beraten Sie zu der für Ihr Gebäude optimalen Lösung.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) regelt in Deutschland, wann in Arbeitsstätten eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Sie hat die frühere ASR A3.4/3 abgelöst. Die technischen Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Umschaltzeit und Betriebsdauer ergeben sich aus DIN EN 1838 und DIN EN 50172.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich – telefonisch oder per E-Mail.
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