Was ist der E-Check?
Der E-Check ist eine freiwillige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in privaten und gewerblichen Gebäuden. Er wurde vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) entwickelt und ist ein eingetragenes Markenzeichen. Der E-Check gibt Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden eine verlässliche Auskunft über den Zustand ihrer Elektroinstallation.
Was wird beim E-Check geprüft?
- Elektroinstallation (Verteiler, Leitungen, Steckdosen, Schalter)
- Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter)
- Beleuchtungsanlagen
- Elektrische Geräte (auf Wunsch)
- Erdung und Potenzialausgleich
Das Ergebnis: Ein Prüfprotokoll mit Übersicht über Mängel und Handlungsempfehlungen. Der E-Check ist kein gesetzlicher Nachweis, aber ein wertvolles Instrument für mehr Sicherheit.
Was ist die DGUV-V3-Prüfung?
Die DGUV-V3-Prüfung (früher BGV A3) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung für Arbeitgeber. Sie basiert auf der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bzw. DGUV Vorschrift 4 für den öffentlichen Bereich) und verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Wer ist zur DGUV-V3-Prüfung verpflichtet?
Alle Arbeitgeber, die elektrische Betriebsmittel nutzen – das heißt:
- Unternehmen jeder Größe, auch Einzelunternehmer
- Büros, Praxen, Gastronomie, Handel
- Industrie- und Handwerksbetriebe
- Schulen und öffentliche Einrichtungen
- Hausverwaltungen (für Gemeinschaftsbereiche)
Was wird geprüft?
- Ortsfeste elektrische Anlagen (Verteilungen, Steckdosen, Beleuchtung)
- Ortsveränderliche Betriebsmittel (Bürogeräte, Maschinen, Werkzeuge, Verlängerungskabel)
Der direkte Vergleich
| Merkmal | E-Check | DGUV-V3-Prüfung |
|---|---|---|
| Pflicht? | Freiwillig | Gesetzlich vorgeschrieben |
| Zielgruppe | Privat & Gewerbe | Nur Arbeitgeber / Betriebe |
| Prüfgegenstand | Gesamte Elektroinstallation | Anlagen + Betriebsmittel |
| Rechtswirkung | Nachweis für Versicherung | Erfüllung gesetzlicher Pflicht |
| Dokumentation | Prüfprotokoll | Prüfprotokoll + Prüfplakette |
| Intervall | Empfehlung: alle 4 Jahre | Festgelegt nach Geräteklasse |
Wann brauche ich was?
E-Check:
- Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Bei älteren Elektroanlagen (über 20–30 Jahre)
- Wenn Sie Zweifel am Zustand Ihrer Anlage haben
- Als Nachweis für Ihre Gebäudeversicherung
- Nach Umbau oder Renovierung
DGUV-V3-Prüfung:
- Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen
- Wenn Sie elektrische Betriebsmittel in einem Unternehmen nutzen
- Zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Prüfpflichten
- Als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft
Prüfintervalle bei der DGUV-V3
Die Prüfintervalle richten sich nach der Geräteklasse und den Einsatzbedingungen:
- Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre (Richtwert; bei rauen Bedingungen kürzer)
- Bürogeräte in normaler Umgebung: alle 2 Jahre
- Handgeführte Geräte: alle 6–12 Monate
- Verlängerungskabel und Leitungen: alle 6–12 Monate
- Baugeräte: vor jeder Inbetriebnahme oder alle 3 Monate
Bei besonderen Einsatzbedingungen (Feuchtigkeit, Hitze, mechanische Beanspruchung) können die Intervalle kürzer sein. Eine Elektrofachkraft legt die Intervalle fest.
Unser Tipp
Auch wenn der E-Check freiwillig ist, empfehlen wir ihn für alle Gebäude, die älter als 20 Jahre sind – besonders für Altbauten aus den 1960er bis 1990er Jahren. Die Kombination aus E-Check und DGUV-V3-Prüfung gibt Ihnen als Gewerbetreibender eine vollständige Übersicht über alle elektrischen Risiken.
Als Meisterbetrieb führen wir beide Prüfungen durch – mit vollständiger Dokumentation und klaren Handlungsempfehlungen.