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E-Check vs. DGUV-V3-Prüfung: Was ist der Unterschied?

Viele verwechseln E-Check und DGUV-V3-Prüfung. Beide prüfen elektrische Anlagen – aber für unterschiedliche Zielgruppen und mit verschiedenen Rechtswirkungen. Hier erklären wir den Unterschied verständlich.

E-CheckDGUV V3PrüfpflichtElektrosicherheit
Installationstester und Multimeter neben einem Prüfprotokoll auf einer Werkbank

Was ist der E-Check?

Der E-Check ist eine freiwillige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in privaten und gewerblichen Gebäuden. Er wurde vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) entwickelt und ist ein eingetragenes Markenzeichen. Der E-Check gibt Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden eine verlässliche Auskunft über den Zustand ihrer Elektroinstallation.

Was wird beim E-Check geprüft?

  • Elektroinstallation (Verteiler, Leitungen, Steckdosen, Schalter)
  • Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter)
  • Beleuchtungsanlagen
  • Elektrische Geräte (auf Wunsch)
  • Erdung und Potenzialausgleich

Das Ergebnis: Ein Prüfprotokoll mit Übersicht über Mängel und Handlungsempfehlungen. Der E-Check ist kein gesetzlicher Nachweis, aber ein wertvolles Instrument für mehr Sicherheit.

Was ist die DGUV-V3-Prüfung?

Die DGUV-V3-Prüfung (früher BGV A3) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung für Arbeitgeber. Sie basiert auf der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bzw. DGUV Vorschrift 4 für den öffentlichen Bereich) und verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.

Wer ist zur DGUV-V3-Prüfung verpflichtet?

Alle Arbeitgeber, die elektrische Betriebsmittel nutzen – das heißt:

  • Unternehmen jeder Größe, auch Einzelunternehmer
  • Büros, Praxen, Gastronomie, Handel
  • Industrie- und Handwerksbetriebe
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • Hausverwaltungen (für Gemeinschaftsbereiche)

Was wird geprüft?

  • Ortsfeste elektrische Anlagen (Verteilungen, Steckdosen, Beleuchtung)
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (Bürogeräte, Maschinen, Werkzeuge, Verlängerungskabel)

Der direkte Vergleich

MerkmalE-CheckDGUV-V3-Prüfung
Pflicht?FreiwilligGesetzlich vorgeschrieben
ZielgruppePrivat & GewerbeNur Arbeitgeber / Betriebe
PrüfgegenstandGesamte ElektroinstallationAnlagen + Betriebsmittel
RechtswirkungNachweis für VersicherungErfüllung gesetzlicher Pflicht
DokumentationPrüfprotokollPrüfprotokoll + Prüfplakette
IntervallEmpfehlung: alle 4 JahreFestgelegt nach Geräteklasse

Wann brauche ich was?

E-Check:

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Bei älteren Elektroanlagen (über 20–30 Jahre)
  • Wenn Sie Zweifel am Zustand Ihrer Anlage haben
  • Als Nachweis für Ihre Gebäudeversicherung
  • Nach Umbau oder Renovierung

DGUV-V3-Prüfung:

  • Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen
  • Wenn Sie elektrische Betriebsmittel in einem Unternehmen nutzen
  • Zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Prüfpflichten
  • Als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft

Prüfintervalle bei der DGUV-V3

Die Prüfintervalle richten sich nach der Geräteklasse und den Einsatzbedingungen:

  • Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre (Richtwert; bei rauen Bedingungen kürzer)
  • Bürogeräte in normaler Umgebung: alle 2 Jahre
  • Handgeführte Geräte: alle 6–12 Monate
  • Verlängerungskabel und Leitungen: alle 6–12 Monate
  • Baugeräte: vor jeder Inbetriebnahme oder alle 3 Monate

Bei besonderen Einsatzbedingungen (Feuchtigkeit, Hitze, mechanische Beanspruchung) können die Intervalle kürzer sein. Eine Elektrofachkraft legt die Intervalle fest.

Unser Tipp

Auch wenn der E-Check freiwillig ist, empfehlen wir ihn für alle Gebäude, die älter als 20 Jahre sind – besonders für Altbauten aus den 1960er bis 1990er Jahren. Die Kombination aus E-Check und DGUV-V3-Prüfung gibt Ihnen als Gewerbetreibender eine vollständige Übersicht über alle elektrischen Risiken.

Als Meisterbetrieb führen wir beide Prüfungen durch – mit vollständiger Dokumentation und klaren Handlungsempfehlungen.

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